Das pädagogische Konzept
Konzeption 2021
Gesetzlicher Rahmen:
Der gesetzliche Auftrag der Großtagespflegen ist im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) formuliert.
Grundsätzlich arbeiten Großtagespflegen „familienunterstützend“, begleiten die Familien, sind aber nicht geeignet als „Erziehungsersatz“. Unsere Großtagespflegen arbeiten in erster Linie situationsorientiert und stellen die Kinder mit ihren Bedürfnissen und Interessen in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Dabei beziehen sie ihre konkrete Lebenssituation und ihre persönliche Umwelt im pädagogischen Alltag mit ein.
Pädagogisches Leitbild:
Unsere Grundsätze und Vorgaben für die die Ausgestaltung der Arbeit in unseren Großtagespflegen sind in unserem pädagogischen Konzept verankert. Ein Konzept ist kein festgeschriebener Leitfaden für die Ewigkeit, aus diesem Grund wird es regelmäßig überprüft und den aktuellen Erfahrungen und Erkenntnissen der Kleinkindpädagogik angepasst. Auch die Lebenswelt der Kinder ändert sich kontinuierlich, auch aus diesem Grund überprüfen wir unsere Konzeption und passen sie ggf. an.
Unser Bild vom Kind im Tollhaus:
- Jedes Kind ist einmalig und einzigartig. Es bringt unterschiedliche Vorerfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten mit.
- Kinder sind offen und unvoreingenommen. Sie sind wissbegierig und lernwillig. Sie lernen nachhaltig, wenn dies auf spielerische Weise geschieht und im Alltag erprobt und gefestigt werden kann.
- Kinder brauchen verlässliche Erwachsene, die ihnen Sicherheit geben, Mut zusprechen und sie stärken um Neues zu wagen.
- Kinder brauchen Struktur und Rituale, um sich sicher zu fühlen. Sie brauchen Erwachsene die mit ihnen in Beziehung gehen, damit sie sich frei entfalten können.
- Erziehung und Bildung ist ein lebenslanger Prozess, an dessen Entwicklung alle für das Kind wichtige Beziehungspersonen beteiligt sind.